Unsere Leistungen im Überblick

Schritt für Schritt zur passenden Position

Bewerberinnen und Bewerber verschiedener Branchen bei Job ZentrumKI-generiert

Konditionen und Zahlungen

Falls Sie durch Job Zentrum erfolgreich vermittelt werden, fällt eine Vermittlungsvergütung an. Dabei stehen zwei Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.

1. AVGS (von der Agentur für Arbeit / JobCenter)

  • Die Kostenübernahme erfolgt über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS).
  • Bei Bundesagentur/Jobcenter muss er beantragt werden.
  • AVGS wird nur ausgezahlt, wenn wir Sie vermittelt haben.
  • Der AVGS gilt für Teilzeit und Vollzeit.

2. Selbstzahler

  • Zahlung erst 6 Wochen nach Arbeitsbeginn und nur, wenn kein gültiger AVGS vorhanden ist (keine Vorauszahlung, keine versteckten Gebühren).
  • Gesamtbetrag von 2.000,00 EUR (bei einer Gesamtarbeitszeit von 8 Monaten beim vermittelten Arbeitgeber).
  • In acht Raten von je 250,00 EUR oder als Einmalzahlung – Nachlass bei Einmalzahlung beträgt 12,5 % (dann 1.750,00 EUR).
  • Sie zahlen nur, solange Sie angestellt sind (maximal 8 Ratenzahlungen).