Unsere Leistungen im Überblick
Schritt für Schritt zur passenden Position
KI-generiertKonditionen und Zahlungen
Falls Sie durch Job Zentrum erfolgreich vermittelt werden, fällt eine Vermittlungsvergütung an. Dabei stehen zwei Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
1. AVGS (von der Agentur für Arbeit / JobCenter)
- Die Kostenübernahme erfolgt über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS).
- Bei Bundesagentur/Jobcenter muss er beantragt werden.
- AVGS wird nur ausgezahlt, wenn wir Sie vermittelt haben.
- Der AVGS gilt für Teilzeit und Vollzeit.
2. Selbstzahler
- Zahlung erst 6 Wochen nach Arbeitsbeginn und nur, wenn kein gültiger AVGS vorhanden ist (keine Vorauszahlung, keine versteckten Gebühren).
- Gesamtbetrag von 2.000,00 EUR (bei einer Gesamtarbeitszeit von 8 Monaten beim vermittelten Arbeitgeber).
- In acht Raten von je 250,00 EUR oder als Einmalzahlung – Nachlass bei Einmalzahlung beträgt 12,5 % (dann 1.750,00 EUR).
- Sie zahlen nur, solange Sie angestellt sind (maximal 8 Ratenzahlungen).